Was ist, wenn der Schläger kaputt geht?
Zuletzt aktualisiert am 15.09.2016 von Olaf Hinzmann.
Ziffer 4.2.4 TT-Regeln B i. V. m. Ziffer 4.8 TT-Regeln A: Während eines Einzels oder Doppels darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er unabsichtlich so schwer beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann. In einem solchen Fall muss der Spieler ihn unverzüglich durch einen anderen ersetzen, den er mitgebracht hat oder der ihm in die Spielbox gereicht wird.
Dem Wort unabsichtlich kommt dabei besondere Bedeutung zu, so dass ein Schlägerwechsel nur in Ausnahmefällen erlaubt ist.
Wenn der Schläger absichtlich so schwer beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann, hat der betreffende Spieler die Partie aufzugeben und das laufende Einzel oder Doppel somit kampflos verloren.