Neue Landesverordnung bremst den Hallensport

von Olaf Hinzmann (Kommentare: 0)

Die Hoffnung war groß nach der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz mit der Kanzlerin am vergangenen MIttwoch. Hatte doch der Schleswig-Holsteinische Landeschef Daniel Günther (CDU) schon vor geraumer Zeit einen nach Inzidenzwerten abgestuften Plan für die schrittweise Rückkehr zu Öffnungen und Lockerungen vorgeschlagen. Ein solcher Stufenplan wurde letzte Woche dann sogar beschlossen.

Für den kontaktlosen Hallensport hätte das bedeutet, dass - wie berichtet (siehe Artikel: KLICK) - das Training am 22. März hätte aufgenommen werden dürfen, wenn die 7-Tage-Inzidenz, von heute an gerechnet, bis dahin dauerhaft unter 50 gelegen hätte.

Nun ist mit dem Schlewig-Holsteinischen Ministerpräsidenten genau derjenige von dem beschlossenen Stufenplan abgewichen, der ihn vor einiger Zeit noch vehement gefordert hatte.

Was ist denn nun hinsichtlich des Sports erlaubt und wie sieht die Perspektive aus? Die heute in Kraft gesetzte Landesverordnung (LINK) regelt in § 11:

  • Außerhalb geschlossener Räume ist kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen wieder möglich.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen unter Anleitung eines Trainers oder einer Trainerin sogar wieder in Gruppen von bis zu 20 Personen draußen Sport treiben, dabei müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmenden erfasst werden.
  • In Innenräumen bleibt Sport weiterhin allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder einer anderen Person möglich.
  • In großen Räumen oder Hallen können auch mehr Personen Sport treiben, sofern für jede Person eine Fläche von mindestens 80 Quadratmetern bereitsteht. Auch in Sportanlagen innerhalb geschlossener Räume und beim Kindersport müssen Hygienekonzepte vorliegen und Kontaktdaten erhoben werden.

Damit ist das Tischtennisspielen faktisch nicht möglich und die Sportanlagen bleiben für unsere, wie auch viele andere Sportarten, weiterhin geschlossen.

Die neue Landesverordnung gilt bis zum 28. März. Im Augenblick ist nicht abzusehen, ob und unter welchen Voraussetzungen danach mit einer Öffnung der Hallen für den Tischtennissport zu rechnen ist.

Der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein hat in einem Informationsschreiben vom gestrigen Sonntag über die vorstehend geschilderten Umstände berichtet. Den Link zu dem TTVSH-Info-Schreiben findet Ihr hier: KLICK

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